Geplantes Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern
Förderungen im Bereich E-Mobilität spielen eine zentrale Rolle beim Ausbau von Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden. Gerade in Mehrparteienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) bestehen häufig technische und organisatorische Hürden. Vor diesem Hintergrund plant das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein neues Förderprogramm, das gezielt auf diese Zielgruppe ausgerichtet ist.
Nachfolgend stellen wir den aktuellen, verlässlichen Stand zu den geplanten Förderungen für E-Mobilität in Mehrparteienhäusern dar.
Neues Förderprogramm im Bereich Förderungen E-Mobilität
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr plant die Einführung des Förderprogramms:
„Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“
Dieses Programm ist Teil der staatlichen Förderungen und soll den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten gezielt unterstützen. Anders als frühere Programme liegt der Fokus nicht ausschließlich auf einzelnen Ladepunkten, sondern auch auf vorbereitenden Maßnahmen im Gebäude.
Nach aktuellem Planungsstand sollen im Rahmen der Förderungen E-Mobilität insbesondere folgende Maßnahmen adressiert werden:
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Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge,
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Vorverkabelung innerhalb von Mehrparteienhäusern,
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elektrische Ertüchtigung der Gebäudeinfrastruktur (z. B. Hausanschlüsse, Zähleranlagen, Leitungsnetze).
Die Förderung richtet sich ausdrücklich auch an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).
Aktueller Stand der Förderrichtlinie
Wie bei neuen Förderungen üblich, befindet sich die konkrete Förderrichtlinie derzeit noch in der Erarbeitung und Abstimmung. Aus diesem Grund liegen aktuell noch keine verbindlichen Informationen vor zu:
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Förderhöhen,
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konkreten Antragsvoraussetzungen,
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technischen Mindestanforderungen,
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dem genauen Programmstart.
Sobald der Abstimmungsprozess abgeschlossen ist, werden die offiziellen Förderbedingungen veröffentlicht.
Förderungen und WEG-Beschlüsse: Wichtiger Hinweis
Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist bereits jetzt ein wichtiger Aspekt der geplanten Förderungen relevant:
Vor Antragstellung darf ausschließlich ein WEG-Beschluss zum Aufbau von Ladeinfrastruktur gefasst werden, der ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer möglichen Förderzusage steht.
Eine vorzeitige Umsetzung oder verbindliche Beauftragung von Maßnahmen kann – wie bei Förderprogrammen üblich – zum Verlust der Förderfähigkeit führen. Eine sorgfältige und rechtssichere Beschlussfassung ist daher essenziell.
Informationsangebote durch die NOW GmbH
Begleitend zur Veröffentlichung des Förderprogramms sind umfassende Informationsangebote geplant:
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Die NOW GmbH wird eine Informationsbroschüre für Wohnungseigentümergemeinschaften veröffentlichen, die sich mit Ladeinfrastruktur und Förderungen E-Mobilität befasst.
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Zusätzlich sind umfangreiche Informationsmaterialien sowie ein Online-Seminar vorgesehen, um das Förderprogramm, die Voraussetzungen und das Antragsverfahren vorzustellen.
Die NOW GmbH begleitet als bundeseigene Gesellschaft zahlreiche Förderungen im Bereich E-Mobilität und ist unter anderem für die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur zuständig.
Aktuelle Informationen zu Förderungen E-Mobilität erhalten
Aktuelle Entwicklungen, Programmstarts und Details zu neuen Förderungen E-Mobilität werden über die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur kommuniziert. Eine frühzeitige Information erfolgt insbesondere über den offiziellen Newsletter:
https://nationale-leitstelle.de/aktuelles/newsletter/
Förderungen in der E-Mobilität für Mehrparteienhäuser
Das geplante Förderprogramm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ stellt einen wichtigen Baustein der staatlichen Förderungen dar. Ziel ist es, Wohnungseigentümergemeinschaften gezielt beim Aufbau und bei der Vorbereitung von Ladeinfrastruktur zu unterstützen.
Auch wenn derzeit noch keine konkreten Förderbedingungen vorliegen, ist die grundsätzliche Ausrichtung klar:
Förderungen sollen künftig verstärkt auch Mehrparteienhäuser und WEGs berücksichtigen.
Für Eigentümergemeinschaften empfiehlt es sich, das Thema frühzeitig strategisch vorzubereiten, Beschlüsse rechtssicher zu formulieren und die weiteren Veröffentlichungen aufmerksam zu verfolgen.
Sie planen eine Umsetzung von E-Mobilität in Ihrer Eigentümergemeinschaft? Kontaktieren Sie uns gerne!